Anpassungen zum Energieförderprogramm im Kanton Bern

Anpassungen gültig ab 15. Juli 2019
  • Keine Förderung mehr für energieeffiziente Gebäude, die mit Öl beheizt werden.
  • Für sanierte Gebäude, die weiterhin mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt werden, wird nur der Minimalbeitrag (gemäss dem Harmonisierten Fördermodell, HFM) ausgerichtet.
  • Der Ersatz einer Öl- oder Elektroheizung durch erneuerbare Energieträger wird mit mindestens CHF 10'000 gefördert, jedoch maximal 35 % der Anlagekosten. Die Ölheizung muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei Unternehmen wird ein Förderbeitrag ausgerichtet.
Anpassungen gültig ab 1. Januar 2019

Das kantonale Förderprogramm hat bereits per 1. Januar 2019 ein paar Änderungen eingeführt. 

  • Der GEAK-Effizienzklassenaufstieg wird auf alle heute im GEAK abbildbaren Gebäudekategorien 1-6 ausgeweitet (inkl. Nicht-Wohngebäude).
  • Gleichzeitig wird eine Differenzierung des Beitragssatzes für die verschiedenen Gebäudekategorien eingeführt.
  • Für die Gebäudekategorien 7-12 ist wie bisher eine Förderung über Minergie-Standards oder als Plusenergiegebäude möglich.
  • Bei Wärmenetzen gilt für den Netzbetreiber neu der Mindestbeitrag des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015). Die Wärmenetzbetreiber können zwischen der kantonalen Förderung oder derjenigen der Stiftung KliK (www.klik.ch) wählen. Eigentümer können beim Ersatz einer Öl- oder Elektroheizung durch einen Fernwärmeanschluss weiterhin einen Beitrag erhalten.
  • Im Bereich der Elektromobilität unterstützt der Kanton neu Ladeinfrastrukturen des öffentlichen Verkehrs.
  • Neu ins Förderprogramm aufgenommen wird eine Unterstützung der Zertifizierung nach SNBS, dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz.
Weitere Angaben zur Energieförderung entnehmen Sie unter Energieförderung