Neues Förderprogramm Energie im Kanton Bern (gültig ab 02. Mai 2022)

Mit dem überarbeiteten Förderprogramm vom 02. Mai 2022 wird neu auch der Gasheizungsersatz finanziell gefördert.  Die Änderung gehe auf einen im bernischen Grossen Rat überwiesenen parlamentarischen Vorstoss zurück und setzt somit den Gas- und Ölheizungsersatz gleich.  Dank einer Budgeterhöhung des Grossen Rats in der Wintersession und der finanziellen Entwicklung im ersten Quartal dieses Jahres sei nun die Verbesserung möglich.

Mit dieser Änderung haben sich auch die folgenden gängigen Förderbeiträge angepasst. 

Neu gilt für einen Ersatz mit einer Wärmepumpe:

200502_Frderbedingungen Gas-lpng 
Quelle:  Förderprogramm Kanton Bern, Seite 15

Neu gilt für einen Ersatz mit einer Holzheizung oder mit dem Anschluss an ein Wärmenetz:

200502_Frderbedingungen Holz-Wrmeverbundpng 
Quelle: Förderprogramm Kanton Bern, Seite 16

Was gibt es sonst noch für Änderungen?

Es liegen nun auch verschiedene neue Förderbedingungen vor. Zwei Beispiele:
  • Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
    • bisher musste da ein rechnerischer "nur" SIA Nachweis 380/4 «Elektrische Energie im Hochbau» vorliegen
  • Klassenaufstieg-Sanierung bei mehreren Gebäuden:  Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert
Wenn Sie einen GEAK Plus Beratungsbericht bei uns bestellen, werden die aktuellen Förderbedingungen berücksichtigt und  abgebildet. Wenn Sie vor dem 02.05.2022 einen Beratunsgbericht erstellen lassen haben ist es wichtig, dass Sie allfällige Sanierungsmassnahmen nach den neuen Förderbedingungen adaptieren.